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Versorgungsverträge

Versorgungsverträge können auf der Basis verschiedener Gesetze abgeschlossen werden. Diese Verträge gehören der Gruppe der sogenannten Selektivverträge an. Grundsätzlich wird die ärztliche Versorgung in Kollektiv- und Selektivverträgen geregelt. Die Kollektivverträge werden zwischen den Krankenkassen und den Ärzten als Kollektiv abgeschlossen und die organisierende Einheit ist die Kassenärztliche Vereinigung (KV).

Dem gegenüber stehen Selektivverträge, an denen nur die Ärzte teilnehmen, die von der organisierenden Einheit dieses Vertrages, in den Vertrag aufgenommen werden. Die organisierende Einheit ist in der Regel ein Gremium besetzt durch Ärzte und Vertreter der Krankenkassen.

In Selektivverträgen können für Teile der ambulanten ärztlichen Versorgung für gesetzlich Krankenversicherte Versorgungsinhalte außerhalb der sogenannten Regelversorgung vereinbart werden. Selektivverträge sind die "Spielwiese", auf der neue Versorgungsformen erprobt werden und in der sich die Rahmenbedingungen mit jeder Gesundheitsreform ändern. Sie verlangt daher von allen Seiten einen hohen Kooperationswillen und eine gewisse Leidensfähigkeit.

Die Gesetzesgrundlage dieser Versorgungsverträge sind die §§140a ff, §73a und §73c des Fünften Sozialgesetzbuchs. Die Unterschiede dabei sind mannigfach und betreffen die Vertragspartner (mit oder ohne stationäre Partner, mit oder ohne KV etc.), Organisation und Finanzierungsaspekte.

Integrierte Versorgung ist die Idee einer „sektorenübergreifenden“ Versorgungsform im Gesundheitswesen um die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern und gleichzeitig die Gesundheitskosten zu senken. Sie fördert eine stärkere Vernetzung der verschiedenen Fachdisziplinen und Sektoren (Hausärzte, Fachärzte, Krankenhäuser),

Die Gründer des CID konnten dabei Erfahrungen mit Gründung, Aufbau und Betrieb eines großen Ärztenetzes mit kooperierenden nichtärztlichen Leistungserbringern einschließlich des Ausrollens und der Fusion verschiedener Netze unter verschiedenen vertraglichen Grundlagen sammeln.

 

Im Rahmen der Verträge ist eine umfangreiche Qualitätssicherung vorgesehen, u.a. auch Hospitationen. Download Hospitationsbericht

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